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Gebühren, Vergütungen und Abrechnungen
- Unsere Gebühren, beginnend mit der Erstberatung, richten sich grundsätzlich nach dem für die Anwälte geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
- Im Einzelfall werden nach Aufwand und / oder Schwierigkeitsgrad und / oder unter dem Gesichtspunkte der Kostendeckung angemessene Vergütungsvereinbarungen getroffen.
- Die Rechnungsstellung bei Vergütungsvereinbarungen erfolgt in einem mit dem Mandanten vereinbarten Rhythmus.
- Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sind wir gerne behilflich, Kostendeckung durch die Versicherung einzuholen.
- Wenn Sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten eines Prozesses zu bezahlen, ist gegebenenfalls auch die Inanspruchnahme der staatlichen Prozesskostenhilfe oder aber in Strafverteidigungen gegebenenfalls eine Pflichtverteidigung möglich.
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