Rechtsanwalt Ralf Heller
Ihr Anwalt für Strafrecht in Solingen

Ihr Anwalt für Strafrecht

Das Zusammenleben innerhalb unserer Gesellschaft ist durch eine Vielzahl von Gesetzen, welche Rechte, Pflichten, Ge- und Verbote darstellen, geregelt.

Einen besonderen Teil stellt hier das Strafrecht dar.

Der Staat hat sich hier ganz erhebliche Eingriffsbefugnisse geschaffen, die bis zum Entzug der persönlichen Freiheit reichen.

Dem treten wir für unsere Mandanten entgegen, beraten und vertreten Sie umfassend in allen strafrechtlichen Angelegenheiten.

Sofern man Sie einer Straftat verdächtigt und gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder gegen Sie bereits Untersuchungshaft angeordnet wurde, sollten Sie wissen, dass Sie als Beschuldigter zu jeder Zeit das Recht haben, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Dieses Recht sollten Sie unbedingt ausnutzen.

Häufige Themen im Strafrecht

Hier finden Sie Antworten zu oftmals eintretenden Vorkommnissen im Strafrecht.

Ich habe eine Vorladung zu einer Vernehmung als Beschuldigter erhalten.

In der Regel bedeutet dieses, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist.

Damit wir Sie über Ihre Rechte informieren und prüfen können, ob Sie zu einem Vernehmungstermin erscheinen müssen und welche Verteidigungsstrategie für Sie angezeigt ist, vereinbaren Sie bitte einen Erstberatungstermin in unserer Kanzlei.

Ich habe eine Anordnung zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung erhalten.

Erkennungsdienstliche Maßnahmen kommen in Betracht als Erstellung von Fingerabdrücken, Fertigung von Fotos oder aber einer Blutabnahme.

Hierbei handelt es sich um Identifizierungsmaßnahmen, die Schuld oder Unschuld eines Beschuldigten in einem Strafverfahren beweisen sollen sowie um Maßnahmen für erkennungsdienstliche Zwecke, die der vorsorglichen Bereitstellung von Hilfsmitteln für die Erforschung und Aufklärung von Straftaten dienen.

Damit wir Sie über Ihre Rechte informieren Ihnen aufzeigen können, welche Verteidigungsstrategie für Sie angezeigt ist, vereinbaren Sie bitte einen Erstberatungstermin in unserer Kanzlei.

Darf die Polizei eine Hausdurchsuchung bei mir durchführen?

Eine Hausdurchsuchung wird angeordnet und durchgeführt, um Beweismittel für eine Straftat, (bestimmte Gegenstände, beispielsweise Betäubungsmittel), oder Personen ausfindig zu machen.

Dabei muss diese Zwangsmaßnahme verhältnismäßig zu dem jeweiligen Vergehen sein, wobei die Strafprozessordnung (StPO) die Gründe und den Verlauf einer Hausdurchsuchung genau definiert.

Bereits während der Hausdurchsuchung sollten Sie unbedingt einen juristischen Beistand suchen. Hierzu kontaktieren Sie uns bitte. Beauftragen Sie uns, können wir die Situation mitverfolgen und unzulässige Durchsuchungsmaßnahmen verhindern.

Gründe die eine Hausdurchsuchung rechtfertigen können, sind zum Beispiel die Begehung einer Straftat oder die Mitwirkung in einer solchen wie etwa bei einem Verdacht auf Verstöße gegen

  • das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Diebstahl oder Hehlerei
  • Besitz oder Verbreitung von kinderpornographischem Material
  • Menschenhandel oder Freiheitsberaubung
  • Mord oder Totschlag oder Mitwirkung daran.

Der Beschluss muss durch einen Richter erlassen worden sein.
Die Durchsuchung darf nur bei Gefahr im Verzug von einem Staatsanwalt genehmigt oder auch von der Polizei durchgeführt werden. Der Begriff „Gefahr im Verzug“ bedeutet, dass ohne eine sofortige Durchsuchung die Gefahr besteht, dass das Beweismittel nicht mehr aufgefunden wird.

Grundsätzlich empfiehlt es sich nach Beendigung der Durchsuchung eine schriftliche Mitteilung zu verlangen, die den Grund der Durchsuchung bzw. die Straftat bezeichnet.
Sollten Gegenstände mitgenommen werden, können Sie ein Verzeichnis von diesen verlangen oder aber eine Bescheinigung darüber, dass nichts Verdächtiges gefunden wurde.
Sodann sollten Sie einen Erstberatungstermin bei uns vereinbaren, damit wir Sie über Ihre Rechte informieren und Ihnen aufzeigen können, welche Verteidigungsstrategie und weitere Vorgehensweise nunmehr für Sie angezeigt ist.

Dieses insbesondere auch im Hinblick auf ggfls. sichergestellte/beschlagnahmte Sachen.

Bekomme ich meine sichergestellten / beschlagnahmten Sachen zurück?

Handelt es sich um einen Gegenstand, der durch eine Straftat erlangt wurde, wird dieser dem Beschuldigten nicht zurückgegeben.

Vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin, damit wir Ihnen Möglichkeiten aufzeigen können, was zur Rückerlangung der sichergestellten / beschlagnahmten Sachen getan werden kann, wie Ihre Rechte sind und welche Verteidigungsstrategie für Sie angezeigt ist.

Ich habe einen Strafbefehl erhalten, was nun?

Einen solchen haben Sie erhalten, da es nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft genügend Anlass zum Erlass eines Strafbefehls gab und die Staatsanwaltschaft nach vorläufiger Bewertung und dem Akteninhalt nach es als wahrscheinlich ansieht, dass eine Verurteilung Ihrerseits als Beschuldigter erfolgt.

Da Ihnen der Strafbefehl zugestellt wird, beginnen damit Fristen zu laufen. Die Frist zur Einlegung eines Einspruches gegen den Strafbefehl beträgt zwei Wochen. Deshalb: Schnell handeln!

Vereinbaren Sie bitte umgehend einen Erstberatungstermin bei uns, damit wir Sie über die mit dem Strafbefehl und bei dessen Bestand eintretenden Folgen/Konsequenzen wie auch über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten eines Vorgehens gegen den Strafbefehl beraten und Ihnen aufzeigen können, welche Verteidigungsstrategie für Sie angezeigt ist.

Ich habe eine Anklageschrift erhalten, was nun?

Eine solche haben Sie erhalten, da es nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft genügend Anlass zur Klageerhebung gab und die Staatsanwaltschaft nach vorläufiger Bewertung und dem Akteninhalt nach es als wahrscheinlich ansieht, dass eine Verurteilung Ihrerseits als Beschuldigter erfolgt.

Die Anklageschrift wird Ihnen zugestellt.

Das Gericht soll zuerst prüfen, ob eine Eröffnung des Hauptverfahrens in Betracht kommt und Sie als Angeschuldigten auffordern, sich binnen einer kurzen Frist zu äußern, falls Einwendungen erhoben werden sollen.

Vereinbaren Sie daher bitte umgehend einen Erstberatungstermin bei uns, damit wir Sie fallbezogen über den Ablauf der Gerichtsverhandlung, Ihre Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten beraten und Ihnen aufzeigen können, welche Verteidigungsstrategie für Sie angezeigt ist.

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