Arbeitsrecht
Die außergerichtliche Vertretung und die Prozessführung vor den ordentlichen Gerichten stellt einen großen Teil unserer Tätigkeit dar.
Für unsere Mandanten werden wir umfassend auf allen Gebieten des Arbeitsrechts tätig.
Da wir zur unseren Mandanten Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber zählen, beinhaltet dies den Vorteil für unsere Mandanten, dass wir die ständig gegebenen unterschiedlichen Ansichten und Problematiken sowohl der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber kennen und daher die jeweiligen Belange der Mandanten unter Einbeziehung der neuesten Rechtsprechung genauestens abwägen und insoweit der von uns vertretenen Partei die für diese beste Vorgehensweise aufzeigen und im Bedarfsfall die Interessen unserer Partei vor den Arbeitsgerichten konsequent durch setzen werden.
Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um
- Abmahnungen
- Abfindungs- und Aufhebungsverträge
- Altersteilzeit
- Arbeitsverträge
- Betrieblicher Altersversorgung
- Kündigungen
- Lohn- und Gehalt
- Urlaub und Urlaubsgeld
- Mutterschutz und Elternteilzeit
- Schwerbehinderungen
- Teilzeit- und Befristungsverhältnissen
- Zeugnisse
- das Vertragsrecht im Arbeitsrecht